Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schriftform

Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich auf Grundlage des Ihnen übergeben Angebotes bzw. des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages oder Ihres schriftlichen Auftrages. Mündlich erteilte Aufträge müssen durch uns schriftlich bestätigt werden, anderenfalls sind sie nicht rechtswirksam.

Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter aufgrund unseres Angebotes kommt der Maklervertrag zwischen dem Makler und dem Kauf-/Mietinteressenten zu Stande.

Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte Dritter, wie z. B. der Eigentümer, Vermieter, Behörden etc. zugrunde. Es ist Sache des Interessenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind freibleibend.

Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.

Weitergabe an Dritte

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Bei Zuwiderhandlungen – hierzu gehört auch die auszugsweise Weitergabe an Dritte – haftet der Weitergebende für einen etwaigen Schaden. Kommt ein Vertrag aufgrund des Angebotes nicht mit dem Empfänger selbst, sondern mit dem Dritten zustande, an den der Empfänger die Maklerinformationen unbefugt weitergegeben hat, dann schuldet der Empfänger die im Angebot bezeichnete Provision.

Vorkenntnis

Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Quelle und des Zeitpunktes der Kenntnisnahme mitzuteilen. Andernfalls gilt die Möglichkeit zum Vertragsabschluss als bisher unbekannt.

Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

Provisionsanspruch

Wird der Hauptvertrag (das Geschäft) zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen (z.B. Abweichungen im Preis, Zustandekommen eines anderen Hauptvertrages, eines Teils aus einem nachgewiesenen Gesamtangebot, der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung oder die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen anstatt des Abschlusses eines Kaufvertrages) oder kommt der Hauptvertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande (z.B. Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes), berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist. Gegen unseren Provisionsanspruch ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung beruht. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur dann zulässig, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch, aufgrund dessen das Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, unbestritten oder rechtskräftig ist.

Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird mit Abschluss des jeweiligen Hauptvertrages (z. B. des Kaufvertrages) zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.

Die Provision ist ohne Abzug zahlbar, spätestens 7 Tage vom Datum der Maklerprovisionsrechnung an gerechnet. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe fällig.

Provisionssätze

Wenn im Angebot ausdrücklich nichts anders beschrieben, und vor Abschluss des Hauptvertrages (Geschäft) nichts anderes vom Makler schriftlich bestätigt oder vereinbart wurde, richtet sich die an den Makler zu zahlende Provision nach folgenden Provisionssätzen:

  • Vom gewerblichen Mieter oder Pächter bei Abschluss eines Mietvertrages bzw. eines Pachtvertrages gelten 2,38 Monats-Netto-Kaltmieten inkl. MwSt. vom Gesamtmietpreis.

  • Vom Käufer bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz je 3,89 % inkl. MwSt. vom Gesamtkaufpreis.
  • Vom Verkäufer bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz je 3,89 % inkl. MwSt. vom Gesamtkaufpreis.
  • Bei der Begründung von Erbbaurechten je 3,89 % inkl. MwSt. vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten und zwar vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten.
  • Bei der Begründung von Vorkaufsrechten vom Berechtigten je 1 % inkl. MwSt. vom Verkehrswert des Objektes.
  • Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen je 4,89 % inkl. MwSt. vom Vertragswert und zwar vom Verkäufer wie auch vom Käufer.

Alleinauftrag

Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich gesondert vereinbart.

Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

Vertragsverhandlungen und –Abschluss

Sofern aufgrund unserer entsprechenden Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

Beendigung des Auftrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Vertragswidriges Verhalten unseres Aufraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen im JVEG.

Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Teile unserer Geschäftsbedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam sein, so sollen die Geschäftsbedingungen im Übrigen ihre Wirksamkeit behalten. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Recht, Gerichtstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtstand ist Rostock, sofern nicht gesetzlich zwingend anders geregelt.

(Stand: 01. Juni 2015)