Ein Heizungsaustausch kann signifikante Kostenersparnisse erbringen und gleichzeitig eine Entlastung für die Umwelt sein. Da solch ein Austausch jedoch mit einer hohen Kostenbelastung verbunden ist, die viele Hauseigentümer scheuen, bieten staatliche Einrichtungen Förderungsmöglichkeiten. Hier erhalten Sie Informationen, inwiefern Sie davon profitieren können.
KFW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Im Allgemeinen existieren Fördermittel für den Austausch sowie die Optimierung einer Heizungsanlage. Für eine staatliche Förderung wird sich an die KFW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewendet. Wichtig ist hierbei, dass der Antrag auf Förderung vor der Durchführung des Heizungsaustausches erfolgt. So kann der Hauseigentümer Kredite oder Zuschüsse für die Maßnahme erhalten. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt entscheidend von dem Ausmaß der Maßnahme und dem Gebäudetyp ab.
Jetzt erneuerbare Energie verwenden
Die KfW nimmt insbesondere Förderungen für Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen vor. Bei der BAFA ist dies anders. Sie unterstützt Hauseigentümer nur bei einem Umstieg auf erneuerbare Energien. Hierbei sollten Eigentümer von Ölheizungen berücksichtigen, dass die KfW seit Anfang des Jahres 2020 keinerlei Fördermittel mehr für Öl- oder Gas-Brennwertheizungen als einzelne Maßnahme oder als Heizungspaket zur Verfügung stellt. Somit wird bei Sanierungsmaßnahmen zum KfW-Effizienzhaus ein Wärmeerzeuger mit Öl nicht mehr in Betracht gezogen. Gasheizungen bleiben hingegen eine Option. Zur Berechnung für eine solche Liegenschaft ist es möglich, weiterhin auch nicht förderfähige Wärmeerzeuger – wie eine Heizung mit Öl – hinzuziehen. Beachtenswert ist außerdem die Finanzierung von einer Gasheizung in Verbindung mit erneuerbaren Energien – ergänzend zum BAFA-Förderprogramm. Hauseigentümer können zudem Optimierungsmaßnahmen beantragen, wenn diese auf Heizungen mit fossilen und erneuerbare Energien abzielen. Solch eine Optimierungsmaßnahme könnte beispielsweise den Austausch der Heizungspumpe sowie den Ersatz oder Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen einleiten.
So sieht eine Einzelmaßnahme aus
Die Heizungsförderung in Form einer Einzelmaßnahme liegt insbesondere in den Händen der BAFA. Das Bundesamt kommt prozentual für einen Kostenanteil auf – und zwar von den tatsächlichen förderfähigen Austauschs- und Erweiterungskosten der Heizungsanlage. Haben Sie vor, Ihre derzeitige Ölheizung gegen einen Wärmeerzeuger auszutauschen, der mit erneuerbaren Energien läuft, erhalten Sie zusätzlich 10 % auf die gewährten Fördersätze. Das bedeutet:
- die Förderung für Solarthermieanlagen und Gas-Hybridheizungen erhöht sich auf 40 %
- die Förderung für Biomasseanlagen, Wärmepumpen sowie hybride Systeme auf Basis erneuerbarer Energien erhöht sich auf 45 %
Handelt es sich um eine Biomasseanlage für einen Neubau, ist Folgendes zwingend zu berücksichtigen: Eine Brennwertnutzung oder eine sekundäre Partikelabscheidung muss bestehen. Dies kann in Form eines elektrostatischen Partikelabscheiders, eines Abgaswärmetauschers, eines filternden Abscheiders oder Abscheiders als Abgaswäscher sein.
Heizungsaustausch kann sich lohnen
Sollte die Heizung in Ihrer Immobilie bereits mehr als 15 Jahre alt sein, lohnt es sich, über einen Austausch der Heizungsanlage oder die Optimierung der Anlage nachzudenken. Hierbei ist es wichtig, dass Sie sich darüber im Klaren sind, was für eine Heizung Sie möchten. Immerhin sollte die Heizungsanlage zu Ihrem Heizungsverhalten passen. Wenn die Förderungsangebote der KfW oder der BAFA nicht Ihren Wünschen nahekommen, kann es ratsam sein, sich mit den Förderprogrammen der Bundesländer auseinanderzusetzen. Auch Förderungen seitens der Kommunen sind möglich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier: www.kfw.de/inlandsfoerderung und www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Heizungsoptimierung.
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