Auch Gewerbeimmobilien können hin und wieder keinen Mieter haben. In guten Lagen ist diese Zeit zumeist kurz. Sie kann dann ideal für sogenannte Pop-up-Stores genutzt werden. Allerdings eignen sich dafür nicht alle Handelsflächen.
Testballon im Einzelhandel
Pop-up-Stores sind nichts anderes als Einzelhandelsgeschäfte, die nur für einen kurzen Zeitraum eine Ladenfläche benötigen. Oft sind es ausländische Unternehmen, die nur für ein paar Wochen oder ein halbes Jahr testen möchten, was den deutschen Einzelhandel ausmacht. Manchmal wird auch ausprobiert, ob sich bestimmte Waren in bestimmten Lagen verkaufen lassen. Bei den Mietern kann es sich demnach um Designer, Hersteller und Onlinehändler handeln. Sie möchten kein großes Risiko eingehen und probieren rasch einen anderen Standort aus, wenn die Lage nicht funktioniert. Und was ist, wenn das Konzept anschlägt? Dann lässt sich eventuell mit dem Vermieter ein längerer Mietvertrag aushandeln oder es wird ein Objekt in direkter Nachbarschaft gesucht.
Unkomplizierte Mietverträge für Objekte in Trendlagen
Da der Mietzeitraum sehr begrenzt ist, sind die Mietverträge in der Regel simpel gestrickt. Ähnlich wie bei einer Ferienwohnung geht es darum, nicht lange zu verhandeln. Betriebskosten stellen demnach oft eine Pauschale dar. Beachtenswert ist allerdings, dass sich nicht alle Immobilien für die Kurzzeitmieter eignen. Wer ein Objekt in einer B- oder C-Lage hat, sollte lieber nicht zu diesem Modell greifen. Langfristige Mietverträge sind besser, um die schwere Vermietbarkeit zu umgehen. Gefragt sind von den Pop-up-Läden-Betreibern trendige Nebenlagen, die von jungen, neugierigen Passanten frequentiert werden. Sie probieren eher ein Produkt aus.
Rein und wieder raus
Pop-up-Läden investieren nicht in die Immobilie. Sie ziehen rasch ein und sind so rasch auch wieder draußen. Aus diesem Grund muss die Raumaufteilung flexibel sein. Eine gute Technik ist ebenfalls wichtig, sodass für den Mieter keine weiteren Kosten anfallen. Renovierungen oder Einbauten gehören nicht zu ihrem Geschäftsprinzip. Das Geld ist dafür oft nicht vorhanden. Daher mieten Pop-up-Laden-Betreiber keinerlei Räumlichkeiten in den begehrten Fußgängerzonen. Die Monatsmiete wäre zu hoch.
Preise über der Standardnettomiete
Wer kurzfristig und für kurze Zeit mietet, der muss mit erhöhten Preisen rechnen. Der Verwaltungsaufwand ist bei den Pop-up-Läden für den Vermieter höher. Er lässt sich allerdings mit einer Standardnettomiete ausgleichen, die um rund 20 % erhöht wird. Übrigens: Erfolgt die Anmietung nur für einige Tage, zahlen die Mieter sogar noch mehr. Jetzt liegt die Miete oft 20 oder 40 % über der Standardnettomiete. Wer glaubt, sein Ladenlokal könnte sich für Pop-up-Läden eignen, sollte mit einem Makler in Kontakt treten.
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